«Denkbar ist, dass ­Verwaltungsräte künftig eher zur Verantwortung ­gezogen werden können, wenn sie trotz drohender Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft keine ­Sanierungsmassnahmen ­ergreifen.»

Astrid Lieb, Bezirksrichterin, Zürich

«Wenn der Verwaltungsrat einer überschuldeten ­Gesellschaft es unterlässt, spätestens 90 Tage nach Vorliegen des geprüften Zwischenabschlusses eine Übersch...