Nachhaltigkeit ist als Kriterium nicht neu. Sie wurde aber mit der Totalrevision neu als Zweckartikel ins Vergaberecht auf­genommen. Die Disserta­tion ­untersucht, wie nachhaltige ­Beschaffungen mit den Grundsätzen von Trans­parenz, Gleichbehandlung und Nichtdiskri­minierung in Einklang gebracht werden können. Sie enthält ­Informationen zur Auslegung des Begriffs sowie zu Fragen der Bewertung und verweist auf die massgeblichen Vorschriften.

Im Vordergrund steht die Nachhaltigkeit als Zuschlags­kriterium. Die Arbeit geht auch auf deren Bedeutung bei den Eignungskriterien und bei der Festlegung der technischen ­Spezifikationen ein. Zudem wird auf die neuen vergaberechtlichen Instrumente hingewiesen, die zur Implementierung der Nachhaltigkeit beitragen können.

Bewertung: Umfassende Aus­legeordnung zur Umsetzung der Nachhaltigkeit in der Praxis.

Jamie Lee Mancini
Nachhaltigkeit im öffentlichen Beschaffungsrecht – Verein­barkeit beschaffungsrechtlicher Primär- und Sekundärziele ­sowie Umsetzung der ­Nachhaltigkeit in der Praxis
Schulthess, Zürich 2025
252 Seiten, Fr. 89.–