Inhalt
20.06.2025
Nachhaltigkeit ist als Kriterium nicht neu. Sie wurde aber mit der Totalrevision neu als Zweckartikel ins Vergaberecht aufgenommen. Die Dissertation untersucht, wie nachhaltige Beschaffungen mit den Grundsätzen von Transparenz, Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung in Einklang gebracht werden können. Sie enthält Informationen zur Auslegung des Begriffs sowie zu Fragen der Bewertung und verweist auf die massgeblichen Vorschriften.
Im Vordergrund steht die Nachhaltigkeit als Zuschlagskriterium. Die Arbeit geht auch auf deren Bedeutung bei den Eignungskriterien und bei der Festlegung der technischen Spezifikationen ein. Zudem wird auf die neuen vergaberechtlichen Instrumente hingewiesen, die zur Implementierung der Nachhaltigkeit beitragen können.
Bewertung: Umfassende Auslegeordnung zur Umsetzung der Nachhaltigkeit in der Praxis.
Jamie Lee Mancini
Nachhaltigkeit im öffentlichen Beschaffungsrecht – Vereinbarkeit beschaffungsrechtlicher Primär- und Sekundärziele sowie Umsetzung der Nachhaltigkeit in der Praxis
Schulthess, Zürich 2025
252 Seiten, Fr. 89.–

Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden