In der Schweiz gibt es rund 700 Wasserkraftwerke, die von Unternehmen gestützt auf eine Konzession betrieben werden. Spätestens nach 80 Jahren erlischt die Konzession. Das wird bei zahlreichen Wasserkraft­werken in den nächsten 20 Jahren der Fall sein. Die Gemeinde kann dann wählen, ob sie die Konzession erneuern, eine neue Konzession vergeben oder den Heimfall ausüben möchte. In dem Fall geht die Kraftwerk­anlage an die Gemeinde über. Die «nassen» Teile (etwa Staumauer und Turbinen) erhält sie gratis, für die «trockenen» Teile (Generatorenanlagen) muss sie eine Entschädigung bezahlen. 

Die Autoren erläutern alle Fragen rund um den Heimfall von Wasserkraftwerken. Hilfreich sind die Empfehlungen für den Fall, dass eine Kon­zession abläuft. 

Bewertung: Lesenswert für ­Wasserkraftwerkbetreiber und Gemeinden.

Michael Merker, Nadine Seiler
Heimfall von Wasserkraftanlagen
Schulthess, Zürich / Genf 2025
256 Seiten, Fr. 128.–