Das schweizerische Strafgesetzbuch hat eine ausserordentlich lange Entstehungsgeschichte. Der erste Vorentwurf des Berner Juristen Carl Stooss stammt von 1894. In Kraft trat es erst 1942. Der Autor zeichnet nach, wie die ab den 1880er-Jahren ­aufkommende internationale ­Strafrechtsreformbewegung den schweizerischen Gesetzgebungsprozess beeinflusste und dem dualistischen Sanktionssystem (Strafe und Massnahme) zum Durchbruch verhalf. 

Antimodernistische, födera­listische und katholische Kräfte wehrten sich vehement gegen die mit dem Strafgesetz an­gestrebte Rechtseinheit. In der ­Referendumsabstimmung 1938 unterlagen sie zwar knapp. Doch ihr Widerstand hatte Folgen: So setzte sich etwa der bis heute gültige Vollzugsförderalismus in der Schweiz durch.

Bewertung: Ein vielschichtiges Werk – für Juristen so interessant wie für Historiker.fis

Justizgeschichte
Urs Germann
Kampf dem Verbrechen. Kriminalpolitik und ­Strafrechtsreform in der Schweiz 1870–1950
Chronos, Zürich 2015, 289 Seiten, Fr. 58.–