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Am 1. Januar 2022 trat der revidierte Artikel 7 KG in Kraft. Die Bestimmung nimmt den Schweiz-Zuschlag ins Visier: höhere Preise für den Schweizer Markt, die nicht durch besondere Kosten gerechtfertigt sind. Die daraus abzuleitende Beschaffungsfreiheit der Schweizer Nachfrager beziehungsweise die entsprechende Belieferungspflicht der Firmen ist Gegenstand des Werks.
Der Autor weist auf die grosse Bedeutung der Neuerung hin: Nicht nur die Produkte für Konsumenten werden von ihr erfasst, sondern auch die für Industrie und Gewerbe relevanten Leistungen. Zudem stehen die Mittel für eine wirksame Durchsetzung des neuen Anspruchs bereit: Schweizer Nachfrager können nicht nur^vor Zivilgericht klagen, sondern auch eine Anzeige an die Wettbewerbskommission einleiten.
Bewertung: Lesenswerte Studie über einen neuen Ansatz im Kartellrecht.
Selim Haktanir
Beschaffungsfreiheit und Belieferungspflicht? – Der Missbrauchstatbestand des Art. 7 Abs. 2 lit. G KG
Dike, Zürich/St. Gallen 2023, 510 Seiten, Fr. 108.–
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