Am 1. Januar 2022 trat der re­vidierte Artikel 7 KG in Kraft. Die Bestimmung nimmt den Schweiz-Zuschlag ins Visier: ­höhere Preise für den Schweizer Markt, die nicht durch beson­dere Kosten gerechtfertigt sind. Die daraus abzuleitende Be­schaffungsfreiheit der Schweizer Nachfrager beziehungsweise die entsprechende Belieferungspflicht der Firmen ist Gegenstand des Werks.

Der Autor weist auf die grosse Bedeutung der Neuerung hin: Nicht nur die Produkte für Konsumenten werden von ihr erfasst, sondern auch die für Industrie und Gewerbe relevanten Leistungen. Zudem stehen die Mittel für eine wirk­same Durchsetzung des neuen Anspruchs bereit: Schweizer Nachfrager können nicht nur^vor Zivilgericht klagen, sondern auch eine Anzeige an die Wettbewerbskommission einleiten.

Bewertung: Lesenswerte Studie über einen neuen Ansatz im Kartellrecht.

Selim Haktanir
Beschaffungsfreiheit und Belieferungspflicht? – Der Missbrauchstatbestand des Art. 7 Abs. 2 lit. G KG
Dike, Zürich/St. Gallen 2023, 510 Seiten, Fr. 108.–