Die Publikation ist das Ergebnis einer dreijährigen Studie der ­Berner Fachhochschule für ­Soziale Arbeit. Das Forschungsprojekt beleuchtet das Instrument der Kindesvertretung, das seit 2013 in Artikel 314abis ZGB verankert ist. Die Autoren legen die Ergebnisse anhand ­einer ­vertieften Darstellung von zehn Kindesschutz­fällen dar.

Dabei steht im Fokus, ­inwiefern der Kindeswille im Verfahren und Entscheid der Kindes- und ­Erwachsenenschutzbehörde ­berücksichtigt und im Vergleich zu Anträgen des Beistands gewichtet wird. Dabei wird auch das Mandat der Kindsvertretung mit dem Mandat der Beistandschaft verglichen, etwa aus der Perspektive der interviewten Fachleute. Der dritte Teil fasst die Erkenntnisse in einem ­Leitfaden mit Empfehlungen für die Praxis zusammen.

Bewertung: Hilfreicher ­Praxisleitfaden für Fachpersonen im Kindesschutz. 

 

Regina Jenzer, Andrea Hauri (Hrsg.)
Kindesvertretung nach Art. 314abis ZGB in Verfahren der KESB 
Stämpfli, Bern 2026 
196 Seiten, Fr. 79.–