Mit der Einführung des Bürgerrechtsgesetzes wurde 2018 das ordentliche Einbürgerungsverfahren in der Schweiz vereinheitlicht. Trotzdem gibt es noch immer grosse Unterschiede im kantonalen Recht. Die Master­arbeit gibt einen umfassenden Überblick. Zum Beispiel: Wer sich in Lachen SZ einbürgern lässt, zahlt 3300 Franken an ­Gebühren. In Genf sind es 2000 Franken ­weniger.

In einigen Kantonen ist das Verfahren höchst kompliziert. Im Kanton Zug etwa wird das Einbürgerungsgesuch in ­einem Hin und Her zwischen Kanton, Gemeinde und Bund drei Mal geprüft. Einfacher ist es in Genf: Hier entscheidet allein der Regierungsrat. Hilfreich ist die Vergleichstabelle, die die ­Einbürgerungsvoraussetzungen in Kan­tonen zusammenfasst, die über das Bundesrecht hinausgehen.

Bewertung: Guter Überblick über das ordentliche Einbürgerungsverfahren.

Elias Studer
Die ordentliche Einbürgerung in den Kantonen
Schulthess, Zürich 2023, 136 Seiten, Fr. 89.–