Sachschaden entsteht nach ­tra­ditioneller Auffassung durch Zerstörung, Beschädigung oder Verlust einer Sache. Der Schaden entspricht der Differenz zwischen dem gegenwärtigen Vermögensstand und dem Stand, den das Vermögen ohne das schädigende Ereignis hätte.

Die Autorin durchleuchtet in ­ihrer Dissertation die Praxistauglichkeit des klassischen Schadensbegriffs. Sie schlägt ­einen modifizierten Schadens­begriff vor, der auch auf neuere gemeinschaftliche Besitzformen passt.

Auch ein Affektionswert, der nicht als rein wirtschaftlicher Vermögensunterschied aus­zumachen ist, wäre dabei schützenswert. Das Werk bietet eine gründliche Re­flexion über sachgemässe Wiedergutmachungsmodelle.

Bewertung: Inspirationsquelle für Haftpflichtrechtler.

Franziska Raaflaub
Der Sachschaden
Schulthess, Zürich 2024
380 Seiten, Fr. 89.–