Letztes Jahr sind gleich drei Kommentare zum Betäubungsmittelgesetz erschienen: Peter Albrecht legt seinen konzisen Kommentar in dritter Auflage vor. Ebenfalls in dritter Auflage erschienen ist der Kommentar von Thomas Fingerhuth, Stephan Schlegel und Oliver ­Jucker. Anders als im Al­brecht-Kommentar wird hier das ganze Betäubungsmittelgesetz  durchkommentiert. Einen völlig anderen Umfang mit weit über 2000 Seiten weist der Kommentar von Gustav Hug-Beeli auf.<...>