Der Altbundesrichter legt seinen 2016 veröffentlichten Leitfaden in ­zweiter Auflage vor. Er berücksichtigt Änderungen im Sanktionenrecht und die neuste Rechtsprechung. Die bundes­gerichtlichen Anforderungen an die Begründungsdichte der Strafzumessung stiegen in den letzten Jahren markant. Dies gibt der Strafzumessung einen rationalen Anstrich. Das richterliche Einzelfallermessen, welches früher oft geradezu willkürlich daherkam, scheint auf den erst...