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Am 1. Januar 2021 trat das neue Vergaberecht des Bundes – nämlich das Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungsrecht (BöB) und die dazugehörige Verordnung (VöB) – in Kraft. Das bewirkte eine Harmonisierung mit den Rechtsgrundlagen der Kantone und dem revidierten Government Procurement Agreement der WTO.
Die Kantone behalten die zugleich revidierte Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB). Bei den Kantonen läuft derzeit das Beitrittsverfahren zum IVöB. Die Schwerpunkte der Revision waren die Harmonisierung beider Erlasse, die Einführung von Beschaffungsverfahren wie elektronische Auktion und Wettbewerbsdialog sowie die neue Struktur. Das zeitnahe erschienene Werk deckt beide Erlasse von Bund und Kantonen ab.
Bewertung: Dient in der Praxis überzeugend von der ersten Stunde an.
Verwaltungsrecht
Hans Rudolf Trüeb (Hrsg.)
Handkommentar zum Schweizerischen Beschaffungsrecht
Schulthess, Zürich 2020, 1134 Seiten, Fr. 189.–
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