Am 1. Januar 2021 trat das neue Vergaberecht des Bundes – nämlich das Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungsrecht (BöB) und die dazugehörige Verordnung (VöB) – in Kraft. Das bewirkte eine Harmonisierung mit den Rechtsgrundlagen der Kantone und dem revidierten Government Procurement Agreement der WTO.

Die ­Kantone behalten die zugleich ­revidierte Inter­kan­tonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB). Bei den Kantonen läuft derzeit das Beitrittsverfahren zum IVöB. Die Schwerpunkte der ­Revision waren die Harmonisierung beider ­Erlasse, die Einführung von Beschaffungsverfahren wie elektronische Auktion und Wettbewerbs­dialog sowie die neue Struktur. Das zeitnahe erschienene Werk deckt beide Erlasse von Bund und Kantonen ab.

Bewertung: Dient in der Praxis überzeugend von der ­ersten Stunde an.

Verwaltungsrecht
Hans Rudolf Trüeb (Hrsg.)
Handkommentar zum ­Schweizerischen ­Beschaffungsrecht
Schulthess, Zürich 2020, 1134 Seiten, Fr. 189.–