Die Neuauflage des Standardkommentars nach rund vier Jahren entspricht mittlerweile dem üblichen Rhythmus für die Überarbeitungen der Basler Kommentare zum ZGB und OR. Diese Kadenz erscheint eher hoch. Da sich Änderungen in Gesetz und Rechtsprechung jedoch stetig beschleunigen, ist die Erforderlichkeit dafür wohl dennoch knapp gegeben.

Neben der Aufarbeitung von Rechtsprechung und Lehre ist insbesondere die umfassende ­Einarbeitung des neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrechts auf knapp 800 Seiten hervorzuheben. Dafür wurde auf die Kommen­tierung im Sonderband zum Erwachsenenschutzrecht aus dem Jahre 2012 zurückgegriffen. Diese Einarbeitung ist auch der Hauptgrund für die zusätzlichen 400 Seiten im Vergleich zur Vorauflage.

Bewertung: Gewohnt strukturierter Standardkommentar für den Rechtsalltag.

Heinrich Honsell, Nedim Peter Vogt und Thomas ­Geiser (Hrsg.)
Basler ­Kommentar, 
Zivil­gesetzbuch I, 5. Auflage
Helbing Lichtenhahn, Basel 2014, 2846 Seiten, Fr. 578.–