Das Staatssekretariat für Migration wollte kürzlich einem 19-jährigen Doppelbürger die Staatsbürgerschaft aberkennen. Der Winterthurer habe sich in Syrien einer Terror­organisation angeschlossen. 

Darf die Schweiz überhaupt Personen, die einen Schweizer Pass besitzen, das Bürgerrecht entziehen? Alberto Achermann, Professor an der Universität Bern, hat dazu für den Bund ein Gutachten erarbeitet. Er kommt zum Schluss, dass für einen solchen Entzug des Bürgerrechts «zu viele Fragen der Voraussetzungen, des Verfahrens und der Rechtsfolgen offen sind». Es fehle an einer gesetzlichen Grundlage. Problematisch sei der Entzug gestützt auf die aktuelle Rechtslage sowohl aus verfassungsrechtlicher, völkerrechtlicher sowie namentlich menschenrechtlicher Optik. Die Voraussetzungen und Rechtsfolgen (inklusive Aufenthalt und Auswirkungen auf Familienangehörige) müssten daher mindestens auf Stufe Verordnung geregelt werden.