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Das Staatssekretariat für Wirtschaft Seco hat die «Aktionspläne 2020–2023» zur gesellschaftlichen Verantwortung der Unternehmen, zu Wirtschaft und Menschenrechten publiziert. Darin bekräftigt die Behörde, der Bund fördere die Umsetzung der verantwortungsvollen Unternehmensführung «durch wirksame Massnahmen». Der Bundesrat erwarte von den Unternehmen, «dass sie bei allen ihren Geschäftstätigkeiten die Menschenrechte einhalten». Zur Erinnerung: Die Regierung lehnte erst kürzlich die Konzernverantwortungsinitiative ab, weil sie ihr zu weit ging. Für den Basler Strafrechtsexperten Mark Pieth ist der Bericht über weite Strecken «heuchlerisch», gar «verlogen». Gerade bei heissen Themen wie Kinderarbeit oder bei Tätigkeiten in Krisengebieten würden «das gute Zureden, das Abstellen auf Selbstregulierung und weitere Soft-Law-Aktionen» wenig überzeugen. «Man vermisst Durchsetzungsmechanismen», kritisiert der Jurist.
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