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Plädoyer 3/02
10.06.2002
Für Transportverweigerung sind sachliche Gründe nötig
Die Post muss die Publikationen des Vereins gegen Tierfabriken als unadressierte Massensendung befördern. Die I. Zivilabteilung kommt zum Schluss, dass die Post im Rahmen der Wettbewerbsdienste zwar grundsätzlich Vertragsfreiheit beanspruchen kann. Für eine Beförderungsverweigerung muss sie als marktmächtiges Unternehmen, das seine Dienste öffentlich anbietet, aber sachliche Gründe haben. Eine Drittwirkung der Presse- und Medi...
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