Sellafield: Kein Beschwerderecht für Anwohner

Anwohner der Atomwiederaufbereitungsanlage im englischen Sellafield sind nicht legitimiert, sich dagegen zu beschweren, dass die Behälter für den Transport von Atommüll aus Mühleberg BE nicht beschlagnahmt werden durften. Als mutmasslich Geschädigte erleiden sie gemäss der I. Öffentlich-rechtlichen Abteilung durch die verweigerte Sicherungseinziehung keinen Nachteil rechtlicher Art.



(1P.574/2001 vom 7. Dezember 2001).



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