Raserprozess: Staatsanwalt nicht befangen

Peter Bühlmann, Staatsanwalt im Verfahren gegen die zwei Raser von Gelfingen LU (zwei Fussgänger wurden in Folge eines privaten Rennens getötet), hat mit seinen Äusserungen zum bevorstehenden Verfahren in der Presse die beiden Angeklagten nicht vorverurteilt. Er hatte unter anderem geäussert, dass die Angeklagten einen tödlichen Ausgang in Kauf genommen hätten und ihr Verhalten äusserst egoistisch gewesen sei. Etwas mehr Zurückhaltung bei ...