Julen-Bilder: Akt der Abrechnung

Der Zermatter Künstler Heinz Julen hat mit den Bildern seines früheren Geschäftspartners Alexander Schärer und dessen Freundin das Recht der Betroffenen auf das eigene Bild verletzt. Gemäss II. Zivilabteilung erscheint die Ausstellung der Bilder als ein Akt der Abrechnung.



Bei dieser Sachlage kann dem Walliser Kantonsgericht nicht vorgeworfen werden, dass es das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen stärker gewichtet hat als die Kunstfreiheit....