Unzulässiges Erfolgshonorar

Mit einem Inserat an die Adresse von Geschädigten des Financiers Dieter Behring hat ein Basler Anwalt gegen das Verbot des Erfolgshonorars (Art. 12 lit.e BGFA) und das Gebot der objektiven Werbung verstossen. Er hatte seine Dienste gegen eine Einschreibegebühr von 1000 Franken und einem Anwaltshonorar im Erfolgsfall angeboten. Laut der II. Öffentlich-rechtlichen Abteilung hätte die Einschreibegebühr n...