Verfassungsbeschwerde setzt Rechtsanspruch voraus

Im Rahmen der neuen subsidiären Verfassungsbeschwerde kann die Beschwerdelegitimation wie unter der früherer staatsrechtlichen Beschwerde nicht direkt aus dem Willkürverbot (Art. 9 BV) abgeleitet werden. Erforderlich ist weiterhin, dass das Gesetzesrecht, dessen willkürliche Anwendung gerügt wird, dem Beschwerdeführer einen Rechtsanspruch einräumt und den Schutz seiner Interessen b...