Davoser WEF: Verordnung genügt für Polizeieinsatz

Die I. Öffentlich-rechtliche Abteilung weist die Beschwerde gegen die WEF-bezogenen Anpassungen der Bündner Polizeiverordnung ab. Die Befugnis zu Wegweisungen, Beschlagnahmungen und Sperrzonen im konkreten Gefahrenfall gehen nach Ansicht der Lausanner Richter nicht über das hinaus, was die allgemeine Polizeiklausel ohnehin erlaubt. Eine verfassungskonforme Auslegung der neuen Bestimmung ist zwar nicht garantiert, aber möglich. Gerügt...