Überraschende Milde für Verkehrssünder

Inhabern eines Schweizer Führerscheins, die im Ausland ein Verkehrsdelikt begangen haben, darf der Fahrausweis in der Schweiz (zumindest vorerst) nicht mehr entzogen werden. Mit seinem überraschenden Urteil hat der Kassationshof eine vierzigjährige Praxis aufgegeben.

Nach Ansicht der Lausanner Richter, die in ihrer öffentlichen Beratung die Beschwerde eines Automobilisten mit dre...