Nachmietersuche: Mieter muss 26’520 Franken zahlen

Ein Vermieter hat nach der ausserterminlichen Kündigung durch die Mieter nicht gegen seine Schadenminderungspflicht gemäss Art. 264 Abs. 3 OR verstossen, indem er im folgenden Jahr die Wohnung durchschnittlich nur einmal pro Monat inserieren liess (ein Inserat in zwei Zeitungen nach der Kündigung, später mehrere im Hinblick auf die ortsüblichen Kündigungstermine, keines während den Sommerferien). Der Vermieter hat darauf vertrauen...