Steuerpflicht auch ohne Kapitalgewinn

Ein Zürcher Ehepaar muss stehen gelassenen Kapitalgewinn als Einkommen versteuern, obwohl ihr Vermögensverwalter sich als Betrüger entpuppt hat und das Paar schliesslich leer ausging. Der gutgeschriebene Vermögenszuwachs hat sich laut der II. Öffentlich-rechtlichen Abteilung auf Ende der fraglichen Rechnungsperiode verwirklicht und hätte von den Beschwerdeführern in diesem Zeitpunkt auch beansprucht werden können.



(2A.114/2001 vom 10. J...