Buchpreisbindung steht vor dem Aus

Die von der Buchpreisbindung bewirkte Wettbewerbsbeschränkung (vom Bundesgericht bereits 2002 festgestellt) kann auch nicht ausnahmsweise durch Gründe der wirtschaftlichen Effizienz (Art. 5 Abs. 2 Kartellgesetz KG) gerechtfertigt werden. Laut dem Urteil der II. Öffentlich-rechtlichen Abteilung ist nicht erwiesen, dass die Buchpreisbindung zu grösserer Titelvielfalt führt oder eine Erhöhung der ...