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Plädoyer 3/03
01.06.2003
Arbeitsverweigerung: Streichung der Sozialhilfe
Das Berner Fürsorgeamt durfte einem gelernten Dekorateur die Sozialhilfe vollständig streichen, nachdem er eine zumutbare Arbeitsstelle als Strassenreiniger ausgeschlagen hatte. Laut II. Öffentlich-rechtlicher Abteilung knüpfen sowohl Art. 12 BV wie auch 29 Abs. 1 der Verfassung des Kantons Bern den Anspruch auf Existenzsicherung an gewisse Bedingungen: Wer sich die Mittel fürs Überleben selber verschaffen kann, hat keinen Anspruch auf ...
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