Arbeitsverweigerung: Streichung der Sozialhilfe

Das Berner Fürsorgeamt durfte einem gelernten Dekorateur die Sozialhilfe vollständig streichen, nachdem er eine zumutbare Arbeitsstelle als Strassenreiniger ausgeschlagen hatte. Laut II. Öffentlich-rechtlicher Abteilung knüpfen sowohl Art. 12 BV wie auch 29 Abs. 1 der Verfassung des Kantons Bern den Anspruch auf Existenzsicherung an gewisse Bedingungen: Wer sich die Mittel fürs Überleben selber verschaffen kann, hat keinen Anspruch auf ...