Ein neues Urteil des Bundesgerichts hat Folgen für das Streikrecht. Es erklärte einen von der Gewerkschaft Comedia gegen den Verlag Presses Centrales geführten Streik für widerrechtlich und hiess eine Schadenersatzklage des Betriebs weitgehend gut.

Grund der Arbeitskampfmassnahme gegen das Lausanner Medienunternehmen Presses Centrales war der Austritt der Firma aus dem Arbeitgeberverband der grafischen Industrie. Bei der Gewerkschaft Comedia bef&u...