Am Bundesgericht in Lausanne sind im vergangenen Jahr 12,3 Prozent der Beschwerden und Berufungen gutgeheissen worden, beim Eidgenössischen Versicherungsgericht (EVG) in Luzern 15 Prozent. Auch wenn man die Rückweisungen beim EVG (10 Prozent) noch zu den Erfolgen zählt, sind die Chancen der Kläger mit Rechtsmitteln bei den obersten Instanzen nicht überwältigend.



Dies geht aus dem Geschäftsbericht der Gerichte für 2002 hervor. Ob diese Praxis bei den potenziellen Kunden ein...