Die Lohngleichheit rückt in weite Ferne. Das Bundesgericht macht Verfassung und Gleichstellungsgesetz zu Makulatur. Bei der Überprüfung der Gründe für Lohnunterschiede rücken zusehends arbeitsfremde Elemente wie zum Beispiel der Marktlohn in den Vordergrund.



Am 17. Mai 2000 fällte das Bundesgericht einen Entscheid (BGE 126 II 217), der im Kampf um die lohnmässige Gleichstellung von Frau und Mann einem Rückschritt gleichkommt. Im Kanton St. Gallen verdiente eine Lehr...