Bis am 30. Juni 2011 konnte eine Hanfpflanze mit ­einem mental spürbaren THC-Gehalt sowohl legal als auch illegal sein. Wurde sie mit Ziel der eigenen oder fremden Betäubung angebaut, war sie illegal. Sollte sie jedoch als Duftsäcklein oder anderes harmloses Produkt enden, war sie legal - sofern der Anbauer ­Angaben über die Hanfart und die entsprechende Verarbeitung und Verwendung machen konnte. Mit der Einführung des neuen Betäubungsmittelgesetzes per 1...