Transparenz via Internet im Bundesgericht: Seit dem 23. April 2001 sind neben den Namen der Richter auch die Namen der Parteivertreter einsehbar. Ebenso neu ist, dass in ausgewählten Fällen die Streitparteien namentlich erwähnt sind. Gemäss Bruno Pellegrini, Leiter Ressort Kommunikation des Schweizerischen Anwaltsverbandes, ist diese neue Praxis für Anwälte ungewohnt. Probleme mit dem Anwaltsgeheimnis sieht er aber nicht. Man könne als Parteivertreter allenfalls in heiklen Fällen ...