Gemäss neuem Bundesgerichtsgesetz  vom 17. Juni 2005 (BGG1) werden die Prozessvorschriften  für die Einheits­ beschwerden in Zivilsachen, Strafsachen und  öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten weitgehend gemeinsam geregelt. Neben den  all­ gemeinen Verfahrensbestimmungen (Art. 29-71 BGG) kennt das Gesetz einheitliche  Regeln über das Beschwerdeverfahren (Art. 90-­ 112 BGG). Zumindest teilweise  gelten diese Bestimmungen...