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Plädoyer 3/06
22.05.2006
Gemäss neuem Bundesgerichtsgesetz vom 17. Juni 2005 (BGG1) werden die Prozessvorschriften für die Einheits beschwerden in Zivilsachen, Strafsachen und öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten weitgehend gemeinsam geregelt. Neben den all gemeinen Verfahrensbestimmungen (Art. 29-71 BGG) kennt das Gesetz einheitliche Regeln über das Beschwerdeverfahren (Art. 90- 112 BGG). Zumindest teilweise gelten diese Bestimmungen...
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