Die Nationale Kommis­sion zur Verhütung von Folter übt Kritik an den Haftbedingungen im Ausschaffungsgefängnis LMC von Granges (VS). Bei zwei Kontrollbesuchen in den Jahren 2017 und 2019 stellte sie diverse Mängel fest: So müssen die Inhaftierten zwischen 19 und 20 Stunden pro Tag in der Zelle verbringen. Sie dürfen wöchentlich nur zwei Mal je eine Stunde Besuch empfangen und weder das Mobiltelefon noch das Internet nutzen. Die Kommission sah jedoch auch Positives: Mittlerweile werden keine Frauen und Minderjährige mehr in diesem Ausschaffungsgefängnis untergebracht.

In Granges ist das Regime im Vergleich zu andern Anstalten besonders streng. Die Bedingungen der Administrativhaft im Flughafengefängnis Zürich sind lockerer: Die Zellen sind an vier Werktagen von 8 bis 17 Uhr geöffnet, samstags und sonntags rund vier Stunden. Laut Susanne Loacker  vom Amt für Justizvollzug des Kantons Zürich können die Inhaftierten grundsätzlich an vier Tagen pro Woche zweieinhalb Stunden Besuche empfangen. Und das Telefon sei während der Zellenöffnungszeiten frei zugänglich. 

Hanna Gerig vom Verein «Soli­netz Zürich», bestätigt gegenüber plädoyer die von Loacker gemachten Angaben. Sie betont aber, auch in diesem Gefängnis seien die Haftbedingungen viel zu streng. «Die Inhaftierten haben sich ja ­keines Vergehens schuldig gemacht, es handelt sich um eine reine Administrativhaft.»