Mit einer Revision des Bundesgerichtsgesetzes wollte der Bundesrat das Bundesgericht entlasten. Die Vorschläge fanden 2018 keine Mehrheit im Parlament. In ­einem Postulat beauftragte FDP-­Ständerat Andrea Caroni den Bundesrat, zu prüfen, wie die Belastung des Bundesgerichts reduziert und der Rechtsschutz optimiert werden können.

Am 24. Januar erschien der Bericht. Darin legt der Bundesrat dar, welche Reformvorschläge er weiterhin für sinnvoll hält. Er spricht von einer «kleinen BGG-Revision» mit «Änderungen redaktioneller, rechtstechnischer oder organisationsrecht­licher Natur». So sollen etwa Opfer von Strafsachen über Entscheide informiert werden, auch wenn sie vor Bundesgericht nicht als Partei beteiligt sind.

Neu soll auch die aufschiebende Wirkung in Strafsachen von Amtes wegen auf den Landesverweis ausgedehnt werden. Andere Änderungen betreffen den Abteilungsvorsitz oder die Gerichtsbesetzung. Der Bundesrat beauftragt das Eidgenössische Justiz- und Polizei­departement mit der Ausarbeitung einer Vorlage.