Seit Sommer ist auf der Internetseite des Schweizerischen Bundesgerichts nicht mehr ersichtlich, welcher Partei die Richter angehören. Presse­sprecher Peter Josi begründet die neue Diskretion gegenüber plädoyer damit, die Richter würden «die Urteile nicht in ­Abhängigkeit von ihrer Partei­zugehörigkeit» fällen. Dies solle mit der Streichung der Parteinennung auf der Internetseite des Bundesgerichts zum Ausdruck kommen.

Andere Gerichte zeigen weniger Scheu vor Transparenz: Das Bundesstrafgericht in Bellinzona und das Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen publizieren die Parteiangehörigkeit der Richter nach wie vor.

In den Kantonen dagegen ist die Parteimitgliedschaft der Richter in aller Regel Geheimsache: Bloss in den Kantonen Genf, St. Gallen und Zürich wird die Parteiangehörigkeit der Gerichtsmitglieder erster und zweiter Instanz angegeben, in St. Gallen und Zürich auch noch deren Interessensbindungen.

Aktuelle Liste der Partei­zugehörigkeit der Bundesrichter unter: www.plaedoyer.ch/bundesgericht