Das Bundesstrafgericht hat seine Arbeit am 1. April 2004 in Bellinzona aufgenommen. Ein erster Augenschein zeigt, dass besonders die gesetzliche Regelung des Verfahrens wenig dazu angetan ist, dem Rechtsunterworfenen und seinem Verteidiger

einen schnellen Zugang zu vermitteln. Die anwendbaren Bestimmungen sind lückenhaft, weit verstreut und zum Teil sogar falsch.




Am 12. März 2000 nahmen Volk und Stände die Justizreform an.(1)