Nein, ausser in Ausnahmefällen. Es sollte jedoch nicht zur Regel werden, dass nachlässige Anwältinnen und Anwälte verpflichtet werden, Gerichtskosten zu tragen.



Stossend ist vor allem, wenn Anwälte für Fehler des Gerichtes zur Kasse gebeten werden, wie dies in einem konkreten Fall schon vorgekommen ist. Ein kantonales Obergericht hat in einer strafrechtlichen Angelegenheit das Urteil mit einer falschen Rechtsmittelbelehrung versehen. Der Anwalt, der sich auf die Richtigkeit ...