plädoyer: Der ehemalige Präsident des Schweizerischen Anwaltsverbands Brenno Brunoni meint, einzelne Mitglieder ­einer Anwaltskanzlei könnten durchaus Parteien mit gegenläufigen Interessen vertreten. Bedingung sei, dass die Führung des Mandats durch den ersten Anwalt keinen Einfluss auf die Führung des Mandats des zweiten Anwalts habe. Liegt hier nicht eine verpönte Interessenkollision vor?

Hans Nater: Das ist...