Seit zweieinhalb Jahren sind am Zürcher Handelsgericht 39 Klagen von CS-Aktionären gegen die UBS hängig (plädoyer 5/2025). Diese wehren sich gegen den ihrer Ansicht nach zu tiefen Kaufpreis von drei Milliarden Franken, den die UBS für die CS bei deren Übernahme im März 2023 zahlte. Nach der Duplik der UBS ordnete das Gericht im Sommer ein Gutachten zum CS-Unternehmenswert an und ernannte Roger Neininger und Peter Leibfried als Co-Gutachter.

Eine Klägerin reichte dagegen beim Bundesgericht Beschwerde ein. Dieser wurde am 16. Oktober die aufschiebende Wirkung erteilt. Somit ist das Verfahren vor Handelsgericht ­gestoppt. Das Bundesgericht verlangte für das Beschwerdeverfahren 200 000 Franken Kostenvorschuss. Bis Redaktionsschluss blieb offen, ob die Beschwerdeführerin ihn überweist. mk