Nein, die Durchsuchung der Mailbox ist ein massiver Eingriff in die Grundrechte. Der in der Mailbox gespeicherte Mailverkehr widerspiegelt regelmässig das ganze Privatleben im Sinne von Artikel 13 Bundesverfassung und Artikel 8 der Europäischen Menschenrechts­konvention.

Der Eingriff ist vergleichbar mit dem Abhören von Telefongesprächen. Das Bundesgericht hat die Spielregeln für die Durchsuchung der Mailbox vor 10 Jahren in einem Leitentscheid...