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Plädoyer 03/2023
29.05.2023
Nein, die Durchsuchung der Mailbox ist ein massiver Eingriff in die Grundrechte. Der in der Mailbox gespeicherte Mailverkehr widerspiegelt regelmässig das ganze Privatleben im Sinne von Artikel 13 Bundesverfassung und Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention.
Der Eingriff ist vergleichbar mit dem Abhören von Telefongesprächen. Das Bundesgericht hat die Spielregeln für die Durchsuchung der Mailbox vor 10 Jahren in einem Leitentscheid...
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