Versicherungsvertrag: Neu gilt für Versicherte ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Verträge auf eine ­längere Laufdauer können nach drei Jahren gekündigt werden. Die Verjährungsfrist für Ansprüche aus Versicherungsverträgen verlängert sich von zwei auf fünf Jahre. Das direkte Forderungsrecht von Geschädigten gilt neu nicht mehr nur für die Motorfahrzeugversicherung, sondern für alle Haftpflichtversicherungen.

Alimenteninkasso: Neu muss jeder Kanton eine professionelle Fachstelle haben, die einen Mindestkatalog von Leistungen anbietet. Dazu gehören: Berechnung ausstehender Alimente,  Betreibung einleiten, Strafanzeige einreichen oder die Meldung an die Pensionskasse des säumigen Unterhaltspflichtigen.

Betreibungen: Ein Betriebener muss neu 8 Franken bezahlen, wenn er vom Betreibungsamt aufgefordert wird, eine Betreibungsurkunde auf dem Amt abzuholen. Bei Gerichtsverfahren wie der Rechts­öffnung verdoppeln sich für Streitwerte ab 100 000 Franken die maximalen Gebühren von 1000 auf 2000 Franken. Und der Rückzug einer Betreibung ist künftig kostenlos.

Invalidenversicherung: Jugendliche und psychisch Erkrankte werden rascher bei der IV angemeldet. Sie profitieren so von Massnahmen zur Integration. Für Neurenten gilt ein stufenloses System. Der IV-Grad wird neu prozentgenau erhoben. Zudem wird die Liste der Geburtsgebrechen aktualisiert. Leiden, die einfach behandelbar sind, übernimmt neu die Krankenkasse, seltene Krankheiten hingegen die IV.

Elektronische Überwachung: Wer von Gewalt, Drohung oder Stalking betroffen ist, kann neu beantragen, dass die gewalt­­tätige Person bis zu sechs Monate ein elektronisches Armband oder eine elektronische Fussfessel trägt. Damit wird ihr Aufenthaltsort stets aufgezeichnet.