Inhalt
Plädoyer 04/2019
26.08.2019
Am 1. April 1998 trat das Bundesgesetz zur Bekämpfung der Geldwäscherei im Finanzsektor in Kraft. Die Anwälte, die von ihren Kunden Vermögenswerte annehmen oder aufbewahren oder ihnen helfen, diese anzulegen oder zu übertragen, mussten um eine Bewilligung zur Ausübung dieser Tätigkeiten nachsuchen und sich staatlich beaufsichtigen lassen.
Die auf diese Weise als sogenannte Finanzintermediäre tätigen Anwälte hatten zwei Jah...
Kostenpflichtiger Artikel
Melden Sie sich bitte an oder wählen Sie eines unserer Print- oder Online-Abos mit kostenloser Rechtsberatung und vielen weiteren Vorteilen.
Abo
