Am 1. April 1998 trat das Bundesgesetz zur Bekämpfung der Geldwäscherei im Finanzsektor in Kraft. Die Anwälte, die von ihren Kunden Vermögenswerte annehmen oder aufbewahren oder ihnen ­helfen, diese anzulegen oder zu übertragen, mussten um eine Bewilligung zur Ausübung dieser Tätigkeiten nachsuchen und sich staatlich beaufsichtigen lassen. 

Die auf diese Weise als sogenannte Finanzintermediäre tätigen Anwälte hatten zwei Jah...