Ein Gesuch an den Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) um Ficheneinsicht kann jede Person machen. Der EDÖB prüft dann, ob der Bund im Staatsschutz-Informations-System (ISIS) Daten über diese Person gesammelt hat und ob er sie rechtmässig «bearbeitet». So bestimmt es Artikel 18 des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS).

Vergangenes Jahr wurden 34 solche G...