Inhalt
Plädoyer 6/06
06.12.2006
Letzte Aktualisierung:
19.11.2023
19.11.2023
Ein Unfall im rechtlichen Sinn ist «die plötzliche, nicht beabsichtigte schädigende Einwirkung eines ungewöhnlichen äusseren Faktors auf den menschlichen Körper», so Artikel 4 des Allgemeinen Teils des Sozialversicherungsgesetzes (ATSG). Diese Einwirkung muss definitionsgemäss eine Beeinträchtigung der körperlichen, geistigen oder psychischen Gesundheit oder den Tod zur Folge haben.
Ein Unfall löst ganz andere Sozialversicher...
Kostenpflichtiger Artikel
Melden Sie sich bitte an oder wählen Sie eines unserer Print- oder Online-Abos mit kostenloser Rechtsberatung und vielen weiteren Vorteilen.
Abo