Mit zunehmender Informationsflut sind Anwälte in Sachen Kenntniss der Rechtsprechung mehr denn je gefordert. Konnte man sich vor einigen Jahren auf die Recherche in den publizierten höchstrichterlichen Entscheiden beschränken (und den Fall trotzdem unter Hinweis auf die zwar ständige, aber eben bisher unveröffentlichte Praxis verlieren), sind heute zwei Drittel der seit dem Jahr 2000 ergangenen Urteile des Bundesgerichts (BGer) und ...