plädoyer: Laut Gesetz können Mieter heute den Anfangs­mietzins anfechten, um ihn auf Missbräuchlichkeit zu über­prüfen. Doch bei 2,4 Millionen Miethaushalten gibt es jährlich nur etwa 1000 Anfechtungen. Besteht gar kein Bedürfnis für eine Mietzinskontrolle?

Sarah Brutschin: Jedes Jahr zügeln rund 230000 Haushalte. Weniger als 0,5 Prozent fechten den Anfangsmietzins an. Dafür gibt es verschied...