”Das Bundesgericht wird gefordert sein”



Ab 1. Januar 2002 wird die Berufshaftpflichtversicherung in der ganzen Schweiz für Anwälte obligatorisch. So will es das neue Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwälte. Diese Versicherungen unterstehen dem Versicherungsvertragsgesetz. Damit kann die Assekuranz frei bestimmen, welche Anwälte sie versichern will. Sind damit faktisch Berufsverbote möglich, ausgesprochen durch die Versich...