Einstimmig zum Fehlurteil des Jahres 2007 kürte die Plädoyer-Jury wie 2006 ein Urteil der II. zivilrechtlichen Abteilung des Bundesgerichts, nämlich den Entscheid 5A_401/2007 vom 29. August 2007. Darin geht es um die Einhaltung einer bundesrechtlichen Beschwerdefrist bei einer Kindesentführung. Auch Laien müssen laut Urteil ins Gesetzbuch schauen. Selbst wenn das kantonale Gericht in seiner Rechtsmittelbelehrung fälschlicherweise 30 Tage zum Weiterzug einräumt,...