Einstimmig zum Fehlurteil 2005 erkor die Plädoyer-Jury ein Urteil der I. Zivilrechtsabteilung des Bundesgerichts vom 28. September 2005 (4C.194/2005). Das Bundesgericht entschied in einem Haftungsfall zugunsten der Grossbank UBS und hob ein Urteil des Appellationsgerichts Basel-Stadt auf. Dieses hatte die Bank verurteilt, einem Kunden 1,6 Millionen Franken Schadenersatz zu bezahlen, weil ein Anlageberater wiederholt Transaktionen ohne Auftrag getätigt hatte. Obwoh...