Alle Bemühungen, die Opfer mit mehr Rechten auszustatten, sind Stückwerk geblieben. Den Opfern wird im Strafrecht keine eigenständige Stellung eingeräumt. Die Gründe sind nach Ansicht von Marianne Jacobi der verkrampfte Umgang mit den Opfern in der Praxis, die Männerlastigkeit des Strafrechts in der Theorie und die eingleisige juristische Ausbildung der untersuchenden und urteilenden Richterinnen und Richter.



Sie haben bei mir ein dreissig Minuten langes Plädoyer für...